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Seit dem 01.09.2007 herrscht allgemeines Rauchverbot in Taxen.
Am 1. September 2007 ist das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Somit gilt absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Rauchverbot gilt für den Fahrgast und dem Taxifahrer. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld geahndet.
Der Bundesrat hat am 6. Juli 2007 dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zugestimmt. Das Gesetz ist am 1. September 2007 in Kraft getreten und erstreckt sich auf alle öffentlichen Einrichtungen des Bundes, allen Bahnhöfen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Nach §1 ist das Rauchen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs verboten, somit gilt ein absolutes Rauchverbot in Taxen, sowie für den Fahrgast und dem Fahrer. Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Auf das Rauchverbot muß nach §3 in geeigneter Weise hingewiesen werden, daher sind alle Fahrzeuge als Nichtrauchertaxen zu kennzeichnen. Für die Einhaltung des Rauchverbot ist nach §4 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens der Betreiber des Verkehrsmittels verantwortlich.
GG
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